In der Corona-Pandemie war Zoom das Unternehmen der Stunde. Innerhalb kürzester Zeit konnte sich die Videotelefonie-Software des gleichnamigen Anbieters gegen die etablierte Konkurrenz durchsetzen. Zoom wurde so zum Synonym für geschäftliche Online-Treffen und virtuelle Cocktail-Partys nach Feierabend.
Doch nach dem unverhofften Höhenflug stellten sich viele die Frage, was nach dem Ende der Pandemie aus dem US-Hersteller werden würde. Schon im Vorjahr brach der Aktienkurs des Anbieters drastisch ein, ähnlich schnell schwand der Marktanteil im Kerngeschäft, der Videotelefonie.
Nun scheint ein Abschnitt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Zoom diese Frage zu beantworten: Zoom behält sich demnach das Recht vor, alle „Telemetriedaten, Produktnutzungsdaten, Diagnosedaten und ähnliche Inhalte oder Daten, die Zoom in Verbindung mit Ihrer Nutzung bzw. der Nutzung der Dienste oder Software durch Ihre Endbenutzer erhebt oder generiert“, für beliebige Zwecke nutzen zu wollen. Inhaltsdaten, etwa Gesprächsverläufe, sind davon nicht erfasst.
Daten von Nutzer:innen trainieren „Künstliche Intelligenz“
Zuvorderst dürfte Zoom an den Daten der Nutzer:innen interessiert sein, um damit Anwendungen der sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI) zu trainieren. Dies führt das Unternehmen im gleichen AGB-Abschnitt ausdrücklich aus. Zudem gelte das Abtreten der Rechte unbefristet und weltweit. Die Formulierungen finden sich laut Internet Archive seit spätestens Mai 2023 in den AGB, wurden aber erst jetzt bekannt.
In vielen Fällen dürfte die Nutzung von Zoom somit rechtlich fragwürdig sein. So schreibt der Jurist Thomas Schwenke, er könne „Zoom als Anwalt nicht mehr nutzen und muss eigentlich jedem davon abraten, Zoom im Rahmen von Kunden, Mandanten- oder Patientenkommunikation einzusetzen“ – jedenfalls, solange keine ausdrückliche Einwilligung vorliege.
Zoom hingegen versucht, mit einer Stellungnahme zu beruhigen. Die Entscheidung darüber, ob Kundeninhalte zum Zwecke der Produktverbesserung mit Zoom geteilt würden, liege allein bei den Kund:innen, schreibt die Zoom-Managerin Aparna Bawa in einem Kommentar bei Hacker News. Zudem würden Nutzer:innen einen Hinweis erhalten, dass ihre Daten für Produktverbesserungszwecke verwendet werden können.
Wachsendes Geschäft mit nutzergenerierten Daten
Im Wettlauf um KI-Anwendungen werden Daten von Nutzer:innen immer mehr zur heißen Ware. Diese Daten dienen als Trainingsmaterial – wem viele davon zur Verfügung stehen, hat einen Wettbewerbsvorteil bei der Entwicklung von Diensten wie ChatGPT. Diesen Datenschatz monetarisieren zunehmend mehr IT-Dienste, darunter Twitter, Reddit oder Stack Overflow.
Schon vor der AGB-Änderung war Zoom wiederholt mit Sicherheitsmängeln und Datenschutzproblemen aufgefallen. Zwar hat das Unternehmen sein Produkt mehrfach überarbeitet, um aktuellen Sicherheits- und europäischen Datenschutzstandards zu entsprechen. Dennoch rät beispielsweise das österreichische Bildungsministerium davon ab, den Videodienst zu nutzen, wenn es um „Inhalte mit hohem Schutzbedarf“ geht, etwa Gesundheitsdaten. Als Alternativen stehen inzwischen diverse Tools für Online-Konferenzen bereit, die all diese Probleme nicht haben.
Update, 8. August: Ursprünglich hieß es im Artikel, die AGB-Änderung sei bereits im Mai 2022 erfolgt. Dies war ein Tippfehler, die Formulierung findet sich seit Mai 2023 in den AGB. Wir bedauern den Fehler und haben die Passage korrigiert.
